Zahnarztkosten bleiben wohl grosse Lücke in der Grundversicherung


BERN - Die Schweizer Bevölkerung finanziert allein fast zwei Drittel der Kosten des Gesundheitswesens. Zahnarztkosten, die rasch ein grosses Loch in den Geldbeutel reissen können, sind grundsätzlich keine Pflichtleistung der obligatorischen Versicherung. Eine Ausweitung des Leistungskatalogs erscheint dennoch kaum möglich.

Die Kosten des Schweizer Gesundheitswesens betrugen 2024 insgesamt 97 Milliarden Franken. Schweizer Haushalte finanzierten von diesen Kosten direkt über 20 Prozent und indirekt über die Krankenversicherungsprämien über 40 Prozent. Ganz zu Lasten der Betroffenen gehen dabei in der Regel Zahnarztkosten.

Teure Zahn-Zusatzversicherungen, die aber nur einen Teil der Behandlungskosten decken, können sich zudem nur Wenige leisten. Neben gewöhnlichen Zahnfüllungen werden präventive Zahnbehandlungen, etwa das Entfernen von Weisheitszähnen oder das Anpassen von Zahnspangen, sehr häufig vorgenommen.

Die Kosten für diese Behandlungen gehen schnell in die Tausende von Franken. Familien mit unteren und mittleren Einkommen können sich das darum kaum noch leisten und verzichten teilweise auf notwendige Behandlungen.


Zahnarztkosten drücken schwer aufs Portemonnaie

Seit Jahren lassen darum viele Schweizerinnen und Schweizer ihre Zähne beispielsweise in Ungarn behandeln. Die hohen hiesigen Zahnarztkosten und eine entsprechend offensive Werbung von grenznahen ausländischen Zahnkliniken heizen den Zahnarzttourismus ins Ausland an. Ob die Qualität der Behandlung immer gesichert ist, bleibt offen.

Es stellt sich daher tatsächlich die Frage, ob es nicht angebracht wäre, Zahnbehandlungen in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufzunehmen.

Für die Grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber gehört die Zahnmedizin "zu den Grundpfeilern unserer Gesundheitsversorgung und die Zahnpflege ist essentiell für die Gesundheit der Menschen". Sie verlangt in einer parlamentarischen Initiative, dass gewisse Kosten für zahnärztliche Behandlungen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden, etwa die Behandlung wegen einer Erkrankung des Kausystems und präventive Massnahmen zur Vermeidung von Zahnschäden - wie regelmässige Kontrollen oder Dentalhygiene.

Die durch die Übernahme der Zahnbehandlungen benötigten Mittel sollten laut der Zürcher-Nationalrätin solidarisch über Bundesmittel und nicht über eine Erhöhung der Krankenkassenprämien bezahlt werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hatte an ihrer Sitzung vom 18. Januar 2024 diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Sie beantragte deutlich mit 16 zu 9 Stimmen, dass dieser keine Folge zu leisten sei.

Ausweitung des Leistungskatalogs kaum umsetzbar

Es sei klar, dass Zahnarztkosten den Mittelstand zusätzlich zu den Krankenkassenprämien stark belasteten, stellt Mitte-Ständerat Erich Ettlin auf Anfrage von Keystone-SDA fest. Der Verwaltungsrat der Krankenversicherung CSS ist Mitglied der gesundheitspolitischen Kommission seines Rates (SGK-S). Der untere Mittelstand werde aber immerhin durch Prämienverbilligung bei den Krankheitskosten entlastet, gibt Ettlin zu bedenken.

"Eine diesbezügliche Ausweitung des Leistungskatalogs bei der Grundversicherung dürfte es schwierig haben", stellt Ettlin fest. Es stünden ja auch die gegenteiligen Forderungen im Raum, dass man den Leistungskatalog eher reduzieren sollte, um die Gesundheitskosten nicht noch stärker anwachsen zu lassen.

Auch wenn man für die Nöte der Familien mit hohen Zahnarztkosten Verständnis habe, werde politisch eine noch stärkere Erhöhung der Krankenkassenprämien für alle durch eine solche Massnahme wohl kaum akzeptiert werden, erklärt Ettlin.

Beim Bundesamt für Gesundheit heisst es auf Anfrage, dass zahnärztliche Behandlungen grundsätzlich keine Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sei, entspreche dem Willen des Parlaments, das das Bundesgesetz über die Krankenversicherung beschlossen habe.

Ebenfalls ablehnend ist die Haltung der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz. Ihr Co-Präsident Peter Suter sagt auf Anfrage, es sei nicht sinnvoll, wenn durch das Gesetz und damit zu Lasten der Allgemeinheit, Behandlungen aus ästhetischen und anderen Gründen zur Entfernung von Zähnen bezahlt würden.

Nein zu obligatorischer Zahnversicherung in 4 Kantonen

Keine Chancen an der Urne hatten in der Vergangenheit zudem von linken Parteien und Organisationen unterstützte Vorlagen für die Einführung einer kantonalen Zahnversicherung in den Kantonen Tessin, Genf, Neuenburg und Waadt. Die zuletzt Mitte Juni im Tessin abgelehnte Gesetzesinitiative sah vor, dass die Versicherung durch einen zusätzlichen Beitrag zulasten der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber finanziert worden würde, ergänzt durch einen Beitrag des Kantons.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) sprach sich stets gegen diese kantonalen Vorlagen aus. Denn das "bewährte Schweizer Modell" setze auf Eigenverantwortung und die freie Wahl der zahnmedizinisch sinnvollsten Behandlung. Menschen mit einem geringen Einkommen bräuchten gezielte Unterstützung. Es gebe aber bessere Lösungen als eine teure Versicherung, argumentiert die SSO.

In ihrer Broschüre "Wer bezahlt meine Zahnbehandlung?" erläutert die Zahnärzte-Gesellschaft Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten die Schwierigkeiten haben, Zahnarztkosten zu bezahlen. Verwiesen wird dabei unter anderem auf "einfache Behandlungslösungen", eine Unterstützung durch die Wohngemeinde oder auf Fonds und Stiftungen.

Quelle: von Alexa Clemenz Berger (Keystone-SDA) - 23.08.2026, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2026 Pixabay

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