Hohe Hürden für Geschenke an Ärzte


BERN - Bei der Verschreibung von Medikamenten soll sich der Arzt von medizinischen und nicht von materiellen Überlegungen leiten lassen. Dafür sorgt das revidierte Heilmittelrecht. Der Bundesrat will bei der Umsetzung hohe Hürden einbauen.

Das Gesetz erlaubt die Annahme von bescheidenen Geschenken, was gemäss dem am Mittwoch vorgeschlagenen Vernehmlassungsentwurf den Betrag von 300 Franken pro Jahr nicht überschreiten darf. Davon müssen ausserdem die Patienten direkt oder indirekt profitieren.

Ein Golfschläger wäre also nicht zulässig, hingegen Unterstützungsbeiträge für die Forschung, Lehre und Infrastruktur, Beiträge an eine Weiterbildung, die Abgeltung gleichwertiger Gegenleistungen oder Preisrabatte und Rückvergütung beim Heilmitteleinkauf.

Solche Vergünstigungen müssen mindestens zur Hälfte an die Krankenkassen weitergegeben werden. Jener Teil, der beim Arzt oder Spital bleibt, muss zur Verbesserung der Qualität der Behandlung eingesetzt werden. Das müssen die Parteien mit Qualitätssicherungsverträgen garantieren. Zudem müssen sie nachweisen, dass die Vergünstigung zu einer messbaren Verbesserung der Qualität von Behandlungen geführt hat.

Diese Vorschläge hat der Bundesrat bis am 20. Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Revision ist es unter anderem, bestimmte Arzneimittelkategorien vereinfacht zulassen zu können, etwa solche, die schon in der EU oder einem Kanton zugelassen sind. Zudem werden die Marktüberwachung verbessert oder Anreize gesetzt für die Entwicklung von Kinderarzneimitteln.

Mit der Revision des Heilmittelgesetzes hat das Parlament auch beschlossen, eine Antibiotika-Datenbank in der Veterinärmedizin zu schaffen. Darin werden unter anderem alle verkauften Antibiotika erfasst. Der Bundesrat möchte aber auch erheben, welches Tier behandelt worden ist. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Laut Bundesrat könnten mit diesen Daten sinnvolle Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes ermittelt werden.

Der Bundesrat möchte die Verordnungen Anfang 2019 in Kraft setzen. Die nationalen Empfehlungen zur Dosierung von Kinderarzneimitteln und die Regelung von kantonal zugelassenen Arzneimitteln werden bereits Anfang 2018 in Kraft gesetzt.

21.06.2017 - SDA

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