Coronavirus - Schweiz - Fragen und Antworten zum Ende der besonderen Lage


BERN - Ist die Pandemie mit der Aufhebung der besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz und der Rückkehr zur Normalität vorbei? Und muss wirklich nirgendwo mehr eine Maske getragen werden? Nachfolgend Antworten auf diese und weitere Fragen in der Übersicht:

ENDE DER PANDEMIE: Ist die Covid-19-Pandemie vorbei? Mit der Rückkehr zur sogenannt "normalen Lage" gemäss Epidemiengesetz und der Rückübertragung der Verantwortung an die Kantone ist die Pandemie nicht zu Ende. Mit saisonalen Erkrankungswellen sei auch in Zukunft zu rechnen, schreibt der Bundesrat. Bis im Frühling 2023 soll eine Übergangsphase gelten; Strukturen in den Kantonen, etwa für das Testen, Impfen und die Kontaktverfolgung sollen erhalten bleiben, damit schnell auf neue Entwicklungen reagiert werden kann. Dazu läuft bis zum 22. April eine Konsultation.

ISOLATIONSPFLICHT: Muss man nach einem positiven Test zuhause bleiben? Die Pflicht für Angesteckte, sich für fünf Tage zu isolieren, fällt am Freitag. Die Behörden mahnen aber, bei Symptomen weiterhin zuhause zu bleiben, um mögliche weitere Ansteckungen mit Covid-19 zu vermeiden.

TESTS: Kann ich mich bei Symptomen weiterhin kostenfrei testen lassen? Ja, denn der Bund übernimmt weiterhin die Kosten für Tests für Personen, die Symptome haben.

MASKEN: Müssen irgendwo noch Masken getragen werden? Die landesweit vorgeschriebene Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen und Heimen wird am Freitag aufgehoben. Maskentragen zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer wird freiwillig. Den Kantonen steht es zudem frei, auf ihrem Gebiet Masken vorzuschreiben. Beispielsweise in Bern und in Genf müssen in Spitälern und Pflegeheimen weiterhin Masken getragen werden.

SWISS-COVID-APP: Kann die App für das Nachverfolgen von Kontakten mit Infizierten weiterhin genutzt werden? Nein, der Bundesrat will die App am Freitag deaktivieren, zumindest vorübergehend. Benutzerdaten, die sich auf den Systemen des Bundes befinden, werden gelöscht. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation im kommenden Winter soll der Betrieb der App bei Bedarf rasch wieder aufgenommen werden können.

ZERTIFIKATE: Werden Zertifikate für Geimpfte, nachweislich Genesene und negativ Getestete weiterhin ausgestellt? Ja, weil sie für Reisen ins Ausland nach wie vor nötig sein können. In der Schweiz müssen seit dem 17. Februar keine Zertifikate mehr vorgezeigt werden. Die Kantone haben aber die Kompetenz, auf ihrem Gebiet eine Zertifikatspflicht anzuordnen.

ÜBERWACHUNG: Wird die Entwicklung der Pandemie weiterhin überwacht? Ja, mit verschiedenen Instrumenten. Dabei handelt es sich um das vor allem durch die Grippe bekannte Sentinella-Programm, die obligatorische Meldepflicht, das Monitoring des Abwassers, die Sequenzierung von Proben zum Aufspüren von neuen Virus-Varianten, Stichproben und Studien zur Immunitätslage in der Bevölkerung.

30.03.2022 - SDA, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2022 Pixabay

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