Ärzte sollen Leistungen nicht mehr automatisch abrechnen können


BERN - Die Suche nach Alternativen zum Ärztestopp geht weiter. Die Gesundheitskommissionen (SGK) beider Räte nehmen einen neuen Anlauf, den Vertragszwang zu lockern. Damit hätten in Zukunft auch die Krankenkassen ein Wort mitzureden.

Heute müssen sie in der ambulanten medizinischen Versorgung die kassenpflichtigen Leistungen aller zugelassenen Ärzte abrechnen. Dieser Vertragszwang treibt die Kosten vor allem in jenen Gebieten in die Höhe, in welchen es eher zu viele Spezialärzte gibt.

Geht es nach den SGK, sollen die Kantone künftig Mindest- und Höchstzahlen an zugelassenen Ärzten festlegen. Diese müssten Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen erfüllen. Um ihre Leistungen zu Lasten der Grundversicherung abrechnen zu können, müssten sie einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen abschliessen.

Eine Ausnahme soll für jene Ärzte gelten, die in einem integrierten Versorgungsnetz arbeiten. Die Krankenkassen ihrerseits wären verpflichtet, zumindest mit der vom Kanton festgelegten Mindestzahl von Ärzten einen Vertrag abzuschliessen.

Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag hat die Gesundheitskommission des Ständerats einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der Nationalratskommission mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt. Diese könnte nun einen Erlassentwurf ausarbeiten.

Vorlage angekündigt

Allerdings wird der Bundesrat dem Parlament demnächst ohnehin Alternativen zum heute geltenden Zulassungsstopp vorschlagen. Der Vorentwurf, den er im Sommer in die Vernehmlassung geschickt hat, hält am Vertragszwang fest. Der Bundesrat will unter anderem die Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte erhöhen, um den Zustrom aus der EU zu bremsen.

Laut Gesundheitsminister Alain Berset handelt es sich um das politisch Machbare. Tatsächlich sind bisher sämtliche Versuche gescheitert, den Vertragszwang zu lockern. Mit der Annahme der Initiative will die Ständeratskommission trotzdem ein Zeichen setzen, wie es in der Mitteilung heisst.

Noch nicht entschieden hat die Kommission über eine Motion zur Neueinteilung der Prämienregionen. Sie hat Berset beauftragt, auch einen von den Krankenversicherern eingebrachten Vorschlag zu prüfen, wonach die Einteilung der Prämienregionen wie heute auf Ebene der Gemeinden erfolgt. Selber will sie aber nicht gesetzgeberisch tätig werden, weshalb sie eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat ablehnte.

Eine Standesinitiative aus Genf, die Änderungen bei der Verwaltung der Krankenkassen-Reserven verlangt, hat die SGK einstimmig verworfen. Ihrer Ansicht nach wird dem Anliegen mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) bereits Rechnung getragen.

16.01.2018 - SDA

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