Selbstmessung für Blutzucker und Arthrose-Mittel unter der Lupe


BERN - Der Bund hat drei medizinische Behandlungen festgelegt, die er als nächstes auf ihren Nutzen prüfen wird: die Blutzuckerselbstmessung bei Patienten mit Typ-2-Diabetes, gewisse Arthrose-Mittel und die Entfernung von Nägeln oder Schrauben nach Knochenbruch-Behandlungen.

Bei diesen drei Leistungen könnten schätzungsweise 100 Millionen Franken pro Jahr gespart werden, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag mit.

In einem nächsten Schritt werden nun die Aufträge, diese Leistungen zu überprüfen, an externe Institutionen vergeben. Erweisen sie sich als nicht wirksam oder unnötig, sollen sie nicht mehr von der Grundversicherung bezahlt werden. Der Entscheid darüber liegt beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beziehungsweise für Arzneimittel beim BAG.

Der Bundesrat hatte im Mai entschieden, die Leistungen von Ärzten und Spitälern genauer unter die Lupe zu nehmen. Dazu baut er eine Einheit für das sogenannte Health Technology Assessment (HTA) auf. Im HTA-Verfahren wird überprüft, ob eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Jährlich 7,5 Millionen Franken will der Bundesrat für die Effizienz des Gesundheitssystems einsetzen.

In Rahmen eines Pilotprogramms werden bereits Kniearthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe und Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie überprüft. Nun hat das EDI entschieden, welche Behandlungen als nächstes geprüft werden.

Insulin-Behandlung nicht immer zwingend

So soll der Nutzen der tägliche Blutzuckerselbstmessung bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 untersucht werden. Dieser Diabetestyp muss nicht immer zwingend mit Insulin behandelt werden. Typ 2 ist auch als Altersdiabetes bekannt.

Dabei produziert der Körper zwar weiterhin Insulin, jedoch nicht genügend, oder es kann nicht mehr wirksam verwendet werden, um Blutzucker in Energie umzuwandeln. Die Entwicklung des Typ-2-Diabetes wird begünstigt durch Erbfaktoren, Übergewicht und Bewegungsmangel.

Ebenfalls auf der Liste steht der Einsatz von Chondroitinsulfat-haltigen Arzneimitteln in der Behandlung von Gelenkarthrosen. Chondroitinsulfat ist ein Bestandteil des Knorpelgewebes. Und schliesslich soll geprüft werden, ob Schrauben, Platten, Nägel oder Drähte, die Knochen wieder zusammenflicken, weiterhin nach der Behandlung routinemässig entfernt werden sollen.

Bis Ende Oktober 2016 können Themenvorschläge für das nächste Jahr beim BAG eingegeben werden. Diese Möglichkeit steht allen Personen und Institutionen offen.

11.07.2016 - SDA

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